Saison-Kurzarbeitergeld statt Winterarbeitslosigkeit
Unternehmen des Baugewerbes, im Dachdeckerhandwerk oder im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau haben auch in der Schlechtwetterzeit 2009/2010 wieder durch
KUG die Möglichkeit, Entlassungen ihrer Mitarbeiter zu vermeiden. Im Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. März kann bei einem Arbeitsausfall aus Witterungsgründen oder Arbeitsmangel das Saison- Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) durch die Arbeitsagentur als Entgeltersatz für die Ausfallstunden, für die Arbeitnehmer, gezahlt werden.
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